Kümmern Sie sich um Ihre Gesundheit!
W Im Rahmen des Vertrags mit dem Nationalen Gesundheitsfonds – NFZ – werden von uns die folgenden Dienste geleistet:
- 1. Kurbehandlung im Sanatorium für Erwachsene – Turnus 21 Tage
- 2. Kurrehabilitation für Erwachsene im Sanatorium – Turnus 28 Tage
- 3. Ambulante Kurbehandlung der Erwachsenen und Kinder – 10% Preisnachlass für Übernachtungen vom Preis aus der Hotelpreisliste..
Wir laden Sie herzlich ein!
AUSKUNFT FÜR DIE LEISTUNGSEMPFÄNGER.
Wenn Sie zur Kurbehandlung fahren, müssen Sie die folgenden Unterlagen mitführen:
- Die durch die Woivodschaftsniederlassung des Nationalen Gesundheitsfonds NFZ bescheinigte Überweisung zur Kurbehandlung
- Identitätsausweis
- Aktueller Nachweis der Krankenversicherung
- Befunde der Zusatzuntersuchungen, der ärztlichen Fachberatungen und die Entlassungsberichte nach der Krankenhausbehandlung, die mit der Überweisung, oder mit der Kurbehandlung in Zusammenhang stehen können,,
- które mogą mieć związek ze skierowaniem lub leczeniem uzdrowiskowym
- kontinuierlich anzunehmende Arzneimittel für die ganze Aufenthaltsdauer
Der Dienstleister ist verpflichtet, die folgenden Maßnahmen zu sichern:
- ärztliche Voruntersuchung nicht später als am ersten Tag nach der Aufnahme
- Betreuung durch einen Arzt und Pfleger
- ärztliche Kontrolluntersuchung
- klinische Abschlussuntersuchung durch einen Arzt während der 24 Stunden vor der Ausreise
- nicht weniger als 3 physikalische Behandlungen täglich während der 6 Behandlungstagen in der Woche, gerichtete Behandlung derjenigen Erkrankung, die der Überweisung der versicherten Person zum Kurort zugrunde lag, abhängig von den ärztlichen Verordnungen und Gegenanzeigen
- Möglichkeit des Hinzukaufens auf Wunsch des Versicherten der Zusatzbehandlungen mit der Zustimmung des Arztes, mit der Eintragung in die Unterlagen des Willens, diese Behandlungen durch den Versicherten zu kaufen
- Möglichkeit, Rezepten für die Arzneimittel auszustellen
- Diätmahlzeiten, abhängig vom Gesundheitszustand der versicherten Person und den ärztlichen Anweisungen
- Durch das Sanatorium werden die folgenden Diäten serviert: die allgemeine Diät, die leicht verdaulichen Gerichte, und die Diabetesdiät (gemäß den Verordnungen des führenden Arztes)
- Durch das Sanatorium werden keine Sonderdiäten serviert, wie die Diät ohne Eiweiß, glutenfreie oder die vegetarische Diät
- die Medikamente des ersten Bedarfs für den Fall der plötzlichen Erkrankung
Der Leistungsempfänger hat die folgenden Kosten zu tragen:
- Kosten der Anreise zur Kurbehandlung und der Heimreise
Teilweise Begleichung der Verpflegungs- und Unterkunftskosten im Sanatorium (gemäß der Gebührentabelle) - Freiwillige Gebühr für den Gebrauch des sich im Zimmer befindlichen Fernsehers
- Freiwillige Gebühr für den Gebrauch des sich im Zimmer befindlichen Wasserkochers
- Die Höhe der zu leistenden Zahlungen für den Aufenthalt im Sanatorium hängt von der Abrechnungsperiode und des Standards des Unterbringungsplatzes ab (gemäß der Gebührentabelle)
- Für die Aufenthaltsdauer während der Kurbehandlung kann eine lokale Gebühr bezogen werden, derer Höhe mit der Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Kołobrzeg festgesetzt wird
- In Fällen der unbegründeten, nicht termingerechten Aus- und Anreisen werden die Zusatzgebühren in den folgenden Höhen bezogen:
a. Sanatorium (21 Tage) – 79,00 PLN pro Tag
b. Sanatorium-Rehabilitation (28 Tage) – 94,00 PLN pro Tag
Zusatzleistungen seitens des Dienstleisters:
- Die Unterbringung der versicherten Person zur Kurbehandlung beginnt ab 14:00 Uhr
- Am letzten Aufenthaltstag darf die versicherte Person im Zimmer bis zu 12:00 Uhr bleiben
- Der Aufenthalt während der Kurbehandlung beginnt mit dem Mittagessen und endet mit dem Frühstück
- Nach Möglichkeit kann der Leistungsempfänger ein Tag vor der Einleitung der Kurbehandlung gegen eine Zusatzgebühr (gemäß der Hotelpreisliste) unterbracht werden
- Nach Möglichkeit kann der Leistungsempfänger einen Tag länger gegen eine Zusatzgebühr (gemäß der Hotelpreisliste). bleiben.
Tabelle der Teilzahlungen für Verpflegung und Unterkunft im Kurort für
1 Aufenthaltstag
die ab dem 01. Oktober 2014 gilt.
Tabelle der Teilzahlungen für Verpflegung und Unterkunft im Kurort für 1 Aufenthaltstag, die ab dem 01. Oktober 2014 gilt
Zimmerstandard | Unterkunft | I. Abrechnungssaison vom 01. Oktober bis zum 30. April in PLN | II. Abrechnungssaison vom 01. Mai bis zum 30. Oktober in PLN | (Zusatzgebühren) | ||
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Gebühr für Fernseher/ Zimmer nicht obligatorisch* | Gebühr für Wasserkocher/ Zimmer nicht obligatorisch | Kurortgebühr/ Personentag - obligatorisch** | ||||
I | 1-Personenzimmer mit komplettem Hygiene-Sanitärraum | 28,80 PLN | 36,10 PLN | 3,00 PLN / Tag | 2,00 PLN / Tag | 4,40 PLN / Tag |
II | 1-Personenzimmer im Studio | 23,00 PLN | 33,00 PLN | 3,00 PLN / Tag | 2,00 PLN / Tag | 4,40 PLN / Tag |
III | 2-Personenzimmer mit komplettem Hygiene-Sanitärraum | 17,30 PLN | 24,10 PLN | 3,00 PLN / Tag | 2,00 PLN / Tag | 4,40 PLN / Tag |
IV | 2-Personenzimmer im Studio | 14,60 PLN | 22,00 PLN | 3,00 PLN / Tag | 2,00 PLN / Tag | 4,40 PLN / Tag |
V | Ein Zimmer für mehrere Personen mit komplettem Hygiene-Sanitärraum | 11,00 PLN | 13,10 PLN | 3,00 PLN / Tag | 2,00 PLN / Tag | 4,40 PLN / Tag |
* Diejenigen Personen, die den Willen ausdrücken, fernzusehen/ den Wasserkocher im Zimmer zu benutzen, haben eine Zusatzgebühr zu leisten. Beim Verzicht auf den Fernseher/ Wasserkocher ist der Kurgast von der oben bezeichneten Gebühr befreit. Die Höhe der Gebühr für den Fernseher/ Wasserkocher ist eine einmalige Zahlung für die gesamte Aufenthaltsdauer
** Die Kurortgebühr ist eine obligatorische Gebühr entsprechend der Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Kołobrzeg. Die Befreiung von der oben bezeichneten Gebühr ist in dieser Verordnung bestimmt.
In Zusammenhang mit der langen Wartefrist auf die Überweisung soll vor der Anreise überprüft, bzw. mit dem zur Kurbehandlung überweisenden Arzt abgesprochen werden, ob aktuell keine gesundheitlichen Gegenanzeigen gegen die Behandlung im Sanatorium vorliegen. Bei Gegenanzeigen darf der Sanatoriumsarzt die Aufnahme zu der Kur verweigern.
DURCH DAS SANATORIUM WERDEN KEINE BUCHUNGEN FÜR DIE PERSONEN MIT DER ÜBERWEISUNG VOM NATIONALEN GESUNDHEITSFONDS – NFZ – GEFÜHRT. DIE PLÄTZE IN DEN ZIMMERN WERDEN AM ANREISETAG AN DER REZEPTION DES SANATORIUMS ZUGETEILT. DIE ZIMMER WERDEN NACH MÖGLICHKEIT UND DERER ZUGÄNGLICHKEIT WÄHREND DES GEGEBENEN SANATORIUM-TURNUS ZUGETEILT.
Die Unterbringung der Ehepaaren in den 2-Personenzimmern ist nur in dem Fall möglich, wenn die Zimmer zum Zeitpunkt der Anreise der Kurgäste zugänglich sind. Das Sanatorium Gryf garantiert die Unterbringung der Ehepaaren zusammen in den 2-Personenzimmern nicht.
Zur Verfügung der Kurgäste im Sanatorium „Gryf” stehen:
- Wasserkocher in jedem Zimmer – Gebühr 2,00 PLN pro Tag
- Zusätzlicher Bettwäschewechsel – 15,00 PLN
- Zusätzlicher Wechsel des Handtuchs – 5,00 PLN
- Verlust oder Vernichten des Handtuchs – 40,00 PLN
- Ausleihen des Bademantels:
* 5,00 PLN / Tag
* 25,00 PLN / 7 Tage
* 50,00 PLN / 14 Tage - Zutritt zum Bügelraum, Schlüssel an der Rezeption
- Kleines und großes Handtuch (pro Person) gehören zur Ausstattung jedes Zimmers,
- Wohneinheiten mit komplettem Hygiene-Sanitärraum und im Studio.